Die Mitgliedschaft in der Schützengesellschaft Hubertus Semd 1924 e.V. bestimmt sich nach den §§ 4 bis 6 unserer Vereinssatzung. Unser Verein hat
aktive Mitglieder
Fördermitglieder (passiv)
Ehrenmitglieder und
Jugendmitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).
Mitglieder können alle Personen werden, die bereit sind, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und vorbehaltlos die Satzung des Vereins anerkennen. Mitglieder, die sich um das Schießwesen oder um den Verein besondere Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ggf. vorhandene Mitgliedszeiten in dem ehemaligen Verein SKG Semd (Schützenabteilung) werden angerechnet.
Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand, wozu eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Zur Erleichterung können Sie hier den vorbereiteten Aufnahmeantrag für Erwachsene oder Jugendliche verwenden. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, wobei eine Ablehnung aus rassischen oder religiösen Gründen nicht statthaft ist. Jugendliche müssen mit ihrem Antrag auf Aufnahme die schriftliche Genehmigung der Eltern oder des Vormundes vorlegen.
Die Mitgliedschaft endet
Durch Tod.
Durch Austrittserklärung, die nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig ist. Der Beitrag ist bis zum Schluss des Geschäftsjahres zu zahlen.
Durch Ausschluss durch den Vorstand. Dieser kann erfolgen bei Verstoss gegen die Satzungen des Vereins sowie bei unsportlichem Verhalten. Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, die Entscheidung der nächsten Generalversammlung anzurufen.
Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Einrichtungen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Beitrag pünktlich zu entrichten, den Verein nach besten Kräften zu fördern und die erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung eines gesicherten Schießbetriebes zu achten. Mitglieder ab 18 Jahren sind stimmberechtigt. Soweit sie das 21. Lebensjahr überschritten haben, sind sie auch wählbar. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder und sind ab dem 70. Lebensjahr von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge freigestellt.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der jährlich zusammentretenden Mitgliederversammlung des Vereins festgelegt. Die derzeitigen Mitgliedsbeiträge (Stand Juni 2017) betragen: